Schuldner- und Insolvenzberatung
Das Beratungsteam, das aus vier sehr gut qualifizierten Beratern und Beraterinnen besteht, bietet kostenlose und vertrauliche Schuldner- und Insolvenzberatung.
Schulden können jeden treffen. Niemand ist vor dem Verlust seines Arbeitsplatzes oder einer plötzlichen Erkrankung sicher. Schicksalsschläge, die das Ersparte aufzehren, kann niemand vorhersehen. Mancher lässt sich von der Werbung zu einem Ratenkredit verleiten oder überschätzt die eigenen finanziellen Möglichkeiten.
Aus Scham und Angst gehen viele Betroffene erst viel zu spät auf professionelle Hilfe zu. Oft werden Schulden mit neuen Schulden beglichen und man ist in einer Spirale der Verschuldung gefangen. Befreien kann man sich nur, indem man selbst aktiv wird.
Die Volkssolidarität kann Sie auf Ihrem Weg aus den Schulden begleiten.
Das bieten die Beratungsstellen
1. Beratung bei Verschuldung
- Wir überprüfen Ihre geordneten Schuldenunterlagen, schreiben alle Gläubiger an und führen zukünftig sämtliche Korrespondenz mit den Gläubigern.
- Gemeinsam werden alle Einnahmen und Ausgaben erfasst und nach Bedarf eine Budgetberatung durchgeführt.
- Bei dringenden Schuldenproblemen wie Mietschulden, Stromsperre oder Kontopfändung kümmern wir uns gemeinsam mit Ihnen um schnelle Abhilfe.
- Im weiteren Verlauf wird die Regulierung der Schulden, zum Beispiel durch Ratenzahlung oder ein Verbraucherinsolvenzverfahren, in Angriff genommen.
- Für die Erhöhung des Freibetrages bei P-Konten stellen wir bei Vorliegen der Voraussetzungen (Im Haushalt lebende Kinder oder Unterhaltsverpflichtungen des Kontoinhabers usw.) eine Bescheinigung aus.
2. Einkommens- und Budgetberatung
3. Präventionsschulungen / Projektangebote für Schulen
4. Erteilung einer P- Konto Bescheinigung für die Erhöhung des Pfändungsfreibetrages auf dem Konto
Zum Ausstellen einer P-Konto-Bescheinigung (Pfändungsschutzkonto) benötigen wir von Ihnen per Post oder per E-Mail folgende Unterlagen:
- Meldebescheinigung für alle in Ihrem Haushalt lebenden Personen (Stadthaus) oder alternativ Hartz IV-Bescheid, Ausweiskopien usw.
- Wenn Kinder im Haushalt leben und Sie das Kindergeld erhalten, dann letzten Kontoauszug vom Eingang des Kindergeldes
- Wenn Sie Kindesunterhalt leisten, dann bitte die Zahlung von den letzten drei Monaten nachweisen (Kontoauszug, Barquittung oder Erklärung der Person bei der das Kind lebt über den Empfang des Geldes)
- Wenn eine Person in Ihrem Haushalt Leistungen wegen eines körperlichen Schadens erhält und dieses Geld auf Ihr Konto geht, dann den Bescheid und den letzten Kontoauszug über den Geldeingang
- Bei Zahlungen der Stiftung "Frauen und Familie" Bescheid und Kontoauszug über den Geldeingang
- Bei Nachzahlungen oder Einmalzahlungen von Sozialleistungen, dann Bescheid und Kontoauszug über Eingang des Geldes
- Immer mitzubringen ist die Kontokarte
Ohne diese Belege können wir keine Bescheinigungen ausstellen.
Ohne die aktive Mithilfe des Betroffenen geht es in der Schuldner- und Insolvenzberatung nicht.
Das erwartet die Schuldnerberatung:
- die aktive Mitarbeit des Ratsuchenden,
- die Offenlegung aller Schuldenverpflichtungen,
- die Offenlegung aller persönlicher Einnahmen und Ausgaben
- keine neue Schuldenaufnahme
- die unverzügliche Mitteilung der aktuellen Kontaktdaten (Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
Was die Schuldnerberatung nicht kann:
- Keine Vermittlung von Krediten oder Vermittlung von Umschuldungsdarlehen
- Keine Übernahme von Bürgschaften etc.
- Keine Rechtsberatung außerhalb der Schuldnerberatung
Vorbereitung Erstgespräch:
Wenn Sie Hilfe und Beratung benötigen, scheuen Sie sich nicht und suchen unsere Hilfe. Dafür sortieren Sie bitte Ihre Unterlagen in einen Ordner - nicht in Folien - nach Gläubigern und verschiedenen Aktenzeichen getrennt. Sofern Sie wissen, dass Ihnen Unterlagen fehlen, füllen Sie bitte die Unterlagen zur Auskunft aus und fordern entsprechende Auskünfte an! Danach können Sie einen Termin zum Erstgespräch vereinbaren.
Bitte füllen Sie zur Vorbereitung des Gespräches folgende Unterlagen aus:
- Übersicht Einnahmen/ Ausgaben
- Vermögensverzeichnis
- Gläubigerübersicht
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Einkommensbelege ( Lohnbescheinigung/ Rentenbescheid/ Bescheid Jobcenter oder Stadthaus)
- Kindergeldbescheid
- Unterhaltsfestlegung
- Versicherungsunterlagen
- Wohngeldbescheid
- Mietvertrag oder Bescheinigung über die Miethöhe
- Beleg über den von Ihnen gezahlten Unterhalt