Besonders für pflegende Angehörige ist der Spagat zwischen Pflege und den eigenen Bedürfnissen schwer zu händeln. Die Fürsorge unserer Lieben steht immer an erster Stelle. Dabei vergisst man oft sich selbst. Wichtig ist: Wenn es mir gut geht, geht es auch meinem Umfeld gut.

Unsere Kurzzeit- und Verhinderungspflege bietet wichtige Unterstützung für pflegende Angehörige, die Menschen mit einem Pflegebedarf in der eigenen Häuslichkeit selbst versorgen. Ob ältere Menschen, Menschen mit einer Behinderung oder Menschen mit unterschiedlichen Krankheitsbildern, unser geschultes Fachpersonal sorgt dafür, dass sich Ihre Angehörigen rundum wohlfühlen und eine erholsame Zeit bei uns verbringen werden.

Wir kümmern uns liebevoll um Ihre Angehörigen und gehen individuell auf die Bedürfnisse eines Jeden ein.

Leistungen der Kurzzeitpflege Schwerin

Kurzzeitpflege

  • Grundlage: § 42 SGB XI
  • für Menschen, die nach einem Reha- bzw. Krankenhausaufenthalt aufgrund von Einschränkungen sich nicht allein in der eigenen Häuslichkeit versorgen können
  • Kurzzeitpflege muss in einer vollstationären Einrichtung durchgeführt werden
  • Pflegegrad 2 – 5 muss vorhanden sein
  • Kostenübernahme durch Pflegekasse max. 1.612,- € pro Jahr
  • Gesamtbetrag kann auf bis zu 3.224,- € pro Jahr aus Mitteln der Verhinderungspflege aufgestockt werden
  • Abrechnung erfolgt über die Pflegekasse

Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegedürftigkeit ohne Pflegegrad

  • Grundlage: § 39 c SGB V
  • für Menschen, die nach einem Reha- bzw. Krankenhausaufenthalt aufgrund von Einschränkungen sich nicht allein in der eigenen Häuslichkeit versorgen können
  • Kurzzeitpflege muss in einer vollstationären Einrichtung durchgeführt werden
  • Kostenübernahme durch Pflegekasse max. 1.612,- € pro Jahr
  • Abrechnung erfolgt über die Krankenkasse

Verhinderungspflege

  • Grundlage: § 39 SGB XI
  • für Menschen, deren Pflegeperson durch Urlaub, Krankheit usw. verhindert ist
  • PG 2 – 5 muss vorhanden sein
  • die Pflegeperson muss eine Mindestpflegezeit von 6 Monaten vorweisen
  • Kostenübernahme durch Pflegekasse max. 1.612,- € pro Jahr
  • Abrechnung erfolgt über die Pflegekasse

Unsere Einrichtung der Kurzzeitpflege in Schwerin

Seit dem Jahr 2000 wird das spezielle Pflegeangebot der Kurzeitpflege / Urlaubs- und Verhinderungspflege durch die Volkssolidarität angeboten. Unsere Einrichtung verfügt über 8 Einzelzimmer und 5 Doppelzimmer. Jedes Zimmer ist mit einem Fernseher, Telefon, Sanitärbereich (teilweise) und einer Rufanlage ausgestattet. In unserem gemütlichen Tagesraum können Sie den Blick in unseren schönen Garten genießen, welcher bei sonnigem Wetter zum Verweilen einlädt.

Unser Team wird Sie in unserer Kurzzeitpflege Schwerin liebevoll und professionell versorgen und unterstützen. Egal wohin es nach Ihrem Aufenthalt geht, wir werden Sie gut vorbereiten.

Unser Angebot im Überblick:

  • Kernaufgabe ist die Pflege unserer Kurzzeitpatienten

  • Vielseitige Aktivitäten z.B. Gymnastik, Spaziergänge, Kochen und Backen, Musik, kreative Beschäftigungen, Spiele, jahreszeitliche Feste und Geburtstagsfeiern

  • Abwechslungsreiche Mahlzeiten mit umfangreichem Getränkeangebot und Zwischenmahlzeiten nach Wunsch

  • Organisation von ergänzenden Dienstleistungen, wie z.B. Krankengymnastik, Fußpflege, Friseur, Logopädie und Ergotherapien

  • Professionelle pflegerische Unterstützung

  • Erbringung von ärztlich verordneten Behandlungspflegeleistungen

Unser Angebot richtet sich an:

  • junge und ältere Menschen, die von ihren Angehörigen versorgt werden (junge Menschen ab 18 Jahren)

  • pflegebedürftige ältere Menschen, die eine kontinuierliche, aktivierende Pflege benötigen, um wieder fitter, selbstständiger, fröhlicher und gesünder zu werden

  • alleinlebende Senioren, die sich nicht mehr selbst versorgen können

  • ältere Menschen, die eine gewisse Mindestversorgung und eine überschaubare Tagesstruktur brauchen

Kurzzeitpflege Schwerin
Kathleen Meyer
Apothekerstraße 10 Schwerin 19055

Telefon: 03 85 - 59 370 100

E-Mail: kurzzeitpflege-schwerin_at_vs-swm.de