
Kita und Hort öffnen wieder – schrittweise & unter Auflagen
Kinder dürfen wieder in den Tagesstätten und im Hort betreut werden, aber mit Einschränkungen. Mehr zu den aktuellen Regelungen.
Wochenlang mussten Kinder mit ihren Eltern im Homeoffice ausharren. Jetzt öffnen Kita und Hort wieder, allerdings schrittweise: Vorschulkinder werden ab dem 18. Mai 2020 wieder betreut, genau wie Kinder, die Anspruch auf Notbetreuung haben. Hortkinder der ersten und zweiten Klasse dürfen eine Woche später, ab dem 25. Mai, zur Nachmittagsbetreuung kommen. Dritt- und Viertklässler dagegen können nur betreut werden, wenn es die Kapazitäten zulassen. Das heißt, wenn Räumlichkeiten und genügend Personal vorhanden sind. Ab dem 2. Juni öffnet der Kindergarten für alle Kinder, auch diese, die nicht im Vorschulbereich oder der Notbetreuung sind.
Die Wiederaufnahme des Kita- und Hortbetriebs ist mit der Einhaltung verschiedener Auflagen verbunden. Heike Stein-Dietrich, Bereichsleiterin der Kitas, erklärt deshalb: „Die Öffnung der Kitas und Horte gleicht nicht der Normalität, wie wir sie vor Corona hatten. Vielmehr sprechen wir aktuell von einem eingeschränkten Regelbetrieb.“
Konkret sehen die aktuellen Richtlinien vor, dass neue Raum- und Gruppenkonzepte erarbeitet werden müssen. Verpflichtend für den Kita- und Hortbetrieb ist die Bildung konstanter Gruppen mit einem festen Erzieher. So sollen Kontaktkreise klein gehalten werden, um mögliche Infektionsketten besser nachvollziehen zu können. Allen Verantwortlichen sei klar, erklärt Heike Stein-Dietrich, dass das schmerzhafte Entscheidungen bei der Gruppeneinteilung bedeuten könne. Diese seien aber notwendig, um das Risiko der Verbreitung zu minimieren.
Nicht nur die Aufteilung der Kinder stellt die Kita-Bereichsleiterin, die insgesamt sechs Kitaleiterinnen und die Erzieher vor Herausforderungen. Auch bei der Raumnutzung, sowohl des Innen-, als auch Außenbereichs muss umgedacht werden: „Die Kindergruppen müssen ständig räumlich voneinander getrennt sein, weshalb wir beispielsweise den Garten aufteilen werden. Entweder werden wir ihn stückweise teilen oder wir richten getrennte Zeiten für die Nutzung ein“, erzählt Heike Stein-Dietrich.
Klar ist: Der eingeschränkte Regelbetrieb stellt die Erzieher vor organisatorische und pädagogische Herausforderungen. Aber auch für Kinder und Eltern wird die Umstrukturierung des gewohnten Alltags nicht leicht werden. Heike Stein-Dietrich rät deshalb den Eltern, die ihre Kinder zu Hause betreuen können, dies auch weiterhin zu tun. „Aktuell brauchen wir alle Kapazitäten, die wir haben – personell wie räumlich. Wenn also Eltern ihre Kinder gut daheim betreuen können, sollten sie das tun.“
Ziel der Öffnung ist dennoch, Eltern und Kinder nach wochenlanger Heimbetreuung ein Stück weit zu entlasten. So steht Eltern, deren Kinder normalerweise ganztags betreut werden, eine Betreuungszeit von mindestens sechs Stunden zu. Eine längere Betreuung sei möglich, erklärt Heike-Stein Dietrich, wenn die besagten Kapazitäten dies zuließen. Falls nicht, müsse man sich aber auf die Mindestbetreuungszeit von sechs Stunden beschränken. Eltern können in diesem Fall Lohnausfall beantragen (weitere Informationen z.B. zur Eltern-Entschädigung beim Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V).
Es bleibt abzuwarten, wie gut die schrittweise Wiederaufnahme des Kita- und Hortbetriebs funktionieren wird. Erzieher und Leiterin setzen auf eine schnelle und reibungslose Umstrukturierung und hoffen dabei auf das Verständnis aller Beteiligten.
Veröffentlicht am: 18. Mai 2020